Medizinstrafrecht
Häufig beschränkt sich der Vorwurf eines Behandlungsfehlers nicht auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sondern führt auch zu einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung und Aufarbeitung des Sachverhaltes. Das frühzeitige Einschalten eines im Arztrecht / Medizinrecht versierten Verteidigers kann in vielen Fällen den strafrechtlichen Vorwurf bereits im Vorfeld ausräumen. Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung u.ä. werden für unsere Mandanten kompetent betreut. Neben unserer Erfahrung im Arztrecht und Medizinrecht greifen wir auf eigene medizinische Kompetenz zurück - einer der Anwälte unserer Kanzlei ist zugleich Arzt - und arbeiten auch interdisziplinär mit weiteren externen Medizinern zusammen. Ziel ist es dabei insbesondere, auf eine außergerichtliche Beendigung des Strafverfahrens hinzuwirken, um die Öffentlichkeitswirkung einer Hauptverhandlung im Interesse unserer Mandanten zu vermeiden.
Daneben vertreten wir Ärzte und Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch in allen anderen Strafverfahren, die eine Verbindung zu spezifischen Fragestellungen aus dem Bereich des Arztrechts/Medizinrechts aufweisen. Was aktuell in der Öffentlichkeit unter dem Schlagwort Abrechnungsbetrug diskutiert wird, entpuppt sich oft als Strohfeuer. Gleichwohl ist der mit diesem Vorwurf konfrontierte (Zahn)Arzt gefordert, sich aktiv zu wehren. Es empfiehlt sich, einen im Bereich des Arztrechts/Medizinrechts kompetenten Rechtsanwalt zu mandatieren. Deshalb ist auch dieser Bereich einer unserer Schwerpunkte.
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