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Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
Hier stehen wir für sämtliche Fragen im Vorfeld, für die Planung bis hin zur Erstellung und/oder Überprüfung sämtlicher Verträge zur Verfügung. Denn in diesem Zusammenhang spielen nicht nur Verhandlungen über den Praxiskaufvertrag eine Rolle. Vielmehr hat eine Praxisgründung, -abgabe oder -übernahme immer auch Berührungspunkte mit einer Vielzahl anderer Rechtsbereiche, bspw. mit mietrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Praxismietvertrag oder arbeitsrechtlichen Problemkreisen. Auch bei der Umstrukturierung und Zusammenlegung von Praxen verfügen wir über eine vielfältige und langjährige Erfahrung und begleiten Ihr Projekt mit dem notwendigen juristischen Know-how im Bereich des Arzt-/Medizinrechts.
Bei der Gestaltung der Verträge müssen spezifisch vertrags(zahn)arztrechliche Aspekte Berücksichtigung finden. Da häufig mit der Praxisgründung, -abgabe oder -übernahme die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes verbunden ist, begleiten wir für unsere Mandanten selbstverständlich auch das Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren. Dabei stehen wir mit Kompetenz, Erfahrung und unseren zahlreichen Kontakten beratend an Ihrer Seite, damit die Praxisgründung, -abgabe oder -übernahme zum Erfolg wird.
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