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Medizinprodukterecht
Der Bereich des Medizinprodukterechts ist eine durch nationale wie europarechtliche Vorgaben in erheblichem Maße komplexe Materie. Schon die bloße Einordnung bestimmter Mittel in die Kategorien "Arzneimittel", "Medizinprodukt" oder "Kosmetikum" ist dabei mit Schwierigkeiten behaftet und führt im Einzelfall häufig dazu, daß erst Gerichte im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung diese Einordnung eindeutig vornehmen.
Da einer solchen Einordnung aber erhebliche Bedeutung zukommt, etwa für Möglichkeiten der Bewerbung des Mittels oder dessen Vertrieb, ist hier das Feld für eine qualifizierte rechtliche Beratung aufgetan.
Des weiteren ist dies nötig bei jeglichen Fragestellungen um Zertifizierung, Vertrieb und Bewerbung von Medizinprodukten sowie im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragestellungen.
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