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Krankenhausrecht
Die umfassende Beratung von Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten erfordert spezifische Kenntnisse im Rahmen des gesamten Krankenhausrechts. Hierbei handelt es sich um eine Agglomeration diversester Rechtsgebiete, bei denen es sämtlichst um die Frage des Betriebes von Krankenhäusern geht. Gegenstand unserer Tätigkeit sind angefangen von Fragen der Krankenhausplanung und -finanzierung über den Abschluß von Versorgungsverträgen bis hin zu Verhandlungen mit Kostenträgern sowie die Betreuung von Schiedsstellenverhandlungen. Eine immer größere Bedeutung nehmen Fragen der richtigen Organisations- und Kooperationsform ein einschließlich der Beratung im Rahmen des In- und Outsourcing. Weiterhin betreuen wir die langfristige Weiterentwicklung eines reinen Krankenhausstandortes hin zum Gesundheits-/Dienstleistungsstandort. Hierzu zählt die Kooperation mit Niedergelassenen, beispielsweise durch die Ansiedlung eines Facharztzentrums, u. U. durch die Gründung/Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum, das Outsourcing bestimmter Abteilungen sowie die Gründung separater Dienstleistungsunternehmen im nicht medizinischen Bereich.
Beratungstätigkeit im Bereich der Krankenhaus(träger)haftung sowie in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vervollständigen das Beratungsangebot.
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