Kanzlei Dr. Halbe Rechtsanwälte - Arztrecht / Medizinrecht
 

Kooperationen im Gesundheitswesen/Gesellschaftsrecht

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    Kooperationen im Gesundheitswesen/Gesellschaftsrecht

    Die berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Bestimmungen bieten ein überschaubares Angebot von Kooperationsoptionen. Dieses Angebot nehmen zunehmend sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Krankenhäuser wahr, um die Effizienz ihrer Tätigkeit im Sinne einer adäquaten Patientenversorgung auf eine effektivere wirtschaftliche Grundlage zu stellen. Es ist auch der erklärte Wille des Gesetzgebers, Kooperationen im Gesundheitswesen zu stärken. Wir erarbeiten auf der Basis unserer Erfahrung und unseres spezialisierten Wissens im Bereich des Arzt- und Medizinrechts ein juristisches Konzept für die Umsetzung Ihres Projektes. Wir zeigen Alternativen auf, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die bestehenden Optionen aufzuzeigen. Nur wer seine Möglichkeiten kennt, kann für sich die Weichen in die richtige Richtung stellen.

    Die Gestaltung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, sektorenübergreifenden Kooperationen, Outsourcing von Krankenhausabteilungen, integrierten Facharztzentren an Krankenhäusern gehören ebenso zu unserem Beratungsfeld wie die rechtliche Konzeptionierung von Praxiskliniken, OP- und Gesundheitszentren, Praxisnetzen, Integrierten Versorgungsverträgen und Disease Management Programmen. Zunehmende Bedeutung gewinnt auch die Gestaltung von Medizinischen Versorgungszentren durch die unterschiedlichen Träger.

    Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir hierzu ein interessengerechtes Vertragskonzept, mit dem diese sich vertrauensvoll auf die Kooperation einlassen können. Selbstverständlich begleiten wir Ihr Projekt in allen rechtlichen Belangen. Zusammen mit Ihnen verfolgen wir das Ziel, Ihre Kooperation auf einer soliden vertraglichen Grundlage bei sich stetig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Erfolg zu führen.

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