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Arztrecht/Zahnarztrecht
Das Arztrecht/Zahnarztrecht ist für den Arzt und Zahnarzt von großer Bedeutung. Eine Vielzahl (zahn)arztrechtlicher Sonderregelungen determinieren die Stellung der (Zahn)Ärzte. Das Arztrecht/Zahnarztrecht beeinflußt damit insbesondere auch die Gestaltung von Verträgen, an denen Ärzte/Zahnärzte beteiligt sind. Da die Gestaltung von Kooperationen im Gesundheitsweisen gleichermaßen zu unserem Kerngeschäft zählt wie die Begleitung von Praxisgründungen, - abgaben und - übernahmen, beschäftigen wir uns intensiv mit den aktuellen Entwicklungen im Arztrecht/Zahnarztrecht. Dabei können wir unseren Mandanten mit unserer umfangreichen Erfahrung aus der Betreuung zahlreicher Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren, aber auch vieler Verfahren der Genehmigung von Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren hilfreich zur Seite stehen.
Das Arztrecht/Zahnarztrecht weist dem zugelassenen Arzt, Zahnarzt und ermächtigten Krankenhausarzt eine besondere Stellung im System der GKV zu. Mit seiner Berechtigung zur Teilnahme an der Versorgung der Versicherten der GKV sind zahlreiche Pflichten verbunden, die immer wieder Anlaß für Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Institutionen im System der GKV sind. Wir begleiten Ärzte, Zahnärzte und ermächtigte Krankenhausärzte in Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Disziplinarverfahren. Dabei kommt dem Interesse unserer Mandanten an einer zügigen und prozeßökonomischen Verfahrensführung oberste Priorität zu. Entsprechend stehen wir unseren Mandanten auch bei Fragen der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen zur Verfügung, sei es im Zusammenhang mit Verfahren gegen Quartalshonorarbescheide, mit Budgeterhöhungsverfahren oder Verfahren gegen sachlich-rechnerische Berichtigungen. Unsere Mandanten erhalten im Vorfeld eine Risiko-/Erfolgsabwägung.
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