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Arzthaftung/Zahnarzthaftung/Krankenhausträgerhaftung
Im Bereich des Arzthaftungsrecht bzw. der Krankenhausträgerhaftung vertreten wir Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die rechtliche Begleitung solcher Verfahren erfordert eine enge Abstimmung mit unseren Mandanten und der jeweiligen Berufshaftpflichtversicherung. Denn jede rechtliche Argumentation kann hier nur erfolgreich sein, wenn sie auf gesicherten medizinischen Erkenntnissen beruht. Hierzu greifen wir, neben unserer Erfahrung im Arztrecht und Medizinrecht, auf eigene medizinische Kompetenz zurück - einer der Anwälte unserer Kanzlei ist zugleich Arzt - und arbeiten auch interdisziplinär mit externen Medizinern zusammen. Patienten vertreten wir grundsätzlich nicht.
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