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    Arzneimittelrecht/Heilmittelrecht

    Eine besondere Bedeutung kommt im Arztrecht und Medizinrecht auch dem Arznei- und Heilmittelrecht zu, ohne welches sich eine zeitgemäße berufliche Tätigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen nicht mehr vorstellen ließe.

    Das Arznei- und Heilmittelrecht ist dabei in vielfachen Aspekten verrechtlicht, sei es bei der Zulassung von Arzneimitteln, deren Verschreibung durch den Arzt - entweder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Form von sogenannten Privatverordnungen -, der Lieferkette von der Arzneimittelproduktion ggf. unter Einschluß des Pharma-Großhandels bis hin zur Abgabe des Arznei- bzw. Heilmittels an den Patienten.

    Die Materie des Arznei- und Heilmittelrechts gewinnt dadurch an Komplexität, daß nicht lediglich gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, sondern auch vielfältige untergesetzliche Normen sowie Regelungen der Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene.

    Der entsprechende Beratungsbedarf in solchen rechtlichen Fragen wird durch unsere Kanzlei aufgrund unserer besonderen Spezialisierung abgedeckt. Dies betrifft auch Aspekte der Werbung für Arznei- und Heilmittel, bei der relativ restriktive gesetzliche Vorgaben - insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes - beachtet werden müssen.

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