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    Arbeitsrecht / Chefarztrecht

    Sowohl in der (zahn)ärztlichen Praxis als auch im Krankenhaus stellen sich arbeitsrechtliche Probleme, die wir im Interesse unseres Mandanten einer tragfähigen Lösung zuführen. Dabei vertreten wir die Leistungserbringer im System, den niedergelassenen Arzt und das Krankenhaus als Arbeitgeber, aber auch den Chefarzt oder nachgeordnete Ärzte als Arbeitnehmer. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet in diesem Bereich die Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen, insbesondere von Chefarztverträgen. Die vielfach notwendigen Umstrukturierungen von Krankenhäusern und größeren Praxen haben immer auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die im Vorfeld bedacht und interessengerecht gelöst werden müssen. Hier stehen wir bei der Begleitung Ihrer Projekte mit unserem kompletten arzt-/medizinrechtlichen Background auch in Fragen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Doch gerade auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten erfordern von Anfang an eine juristische Begleitung. Dabei können wir aufgrund unserer besonderen Kenntnisse eines Krankenhaus- oder Praxisbetriebes sachgerechte Lösungswege aufzeigen mit dem Ziel, lange und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dort wo sie sich nicht vermeiden lassen, übernehmen wir Ihre Vertretung vor den Arbeitsgerichten und setzen unser gesamtes Know-how für Ihren Erfolg ein.

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