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Apothekenrecht
Das Arzt- und Medizinrecht umfaßt eine Breite von "Nebengebieten", welche in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig betreut werden und zu denen auch das Apothekenrecht gehört.
Die besondere Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen ergibt sich daraus, daß er einerseits Gewerbetreibender und andererseits Heilberufler ist. Dieses Spannungsverhältnis gilt es daher, in der täglichen Praxis in einen Einklang zu bringen, woraus sich auch eine Vielzahl von rechtlichen Problematiken ergibt.
Diese können Fragen eines ordnungsgemäßen Apothekenbetriebes betreffen und sich dabei aus dem Apothekengesetz (ApoG) bzw. der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergeben, aber auch aus den gesetzgeberischen Novellierungen resultieren, die gerade in der letzten Zeit zu einer gewissen Verunsicherung des Apothekenmarktes geführt haben. Seien es Aspekte der Arzneimittelversorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch novellierte Rahmenvorgaben des Gesetzgebers, die teilweise die Verbote der Filialapotheken bzw. des Mehrbesitzes aufgehoben bzw. liberalisiert haben oder neue Versorgungsstrukturen in Form der Kooperation mit anderen Leistungsanbietern oder etwa des Versandhandels mit Arzneimitteln betreffen - der Apotheker hat sich auf diese veränderten Rahmenbedingungen einzustellen, was ihm oftmals nur mit juristischem Rat gelingen wird.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen dabei von der Gründung und Führung einer Apotheke bis hin zu den vorbenannten Spezialproblemen eine kompetente und umfassende Beratung, die selbstverständlich Ihre Vertretung vor Behörden und Gerichten umfaßt und auch die Gestaltung von Verträgen nicht ausläßt.
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